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Der LSVD fragte im Rahmen seiner Wahlprüfsteine die im
Bundestag vertretenen Parteien auch nach der Verwirklichung des vom
Bundestag beschlossenen Denkmals. Wir dokumentieren hier die Frage und die
Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien:
5. Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
verwirklichen
In der Vergangenheit wurden die homosexuellen Opfer des
Nationalsozialismus in der Gedenkkultur fast vollständig übergangen. Am 12.
Dezember 2003 hat nun der Deutsche Bundestag die Errichtung eines Denkmals
für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen beschlossen. Mit dem
Gedenkort sollen laut Bundestagsbeschluss die verfolgten und ermordeten
Opfer geehrt werden. Das Denkmal soll die Erinnerung an das Unrecht wach
halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und
Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen. Mittlerweile ist der
künstlerische Wettbewerb angelaufen, mit dem die konkrete Gestalt des
Denkmals gefunden werden soll.
Wie werden Sie sich für die Verwirklichung des Bundestagsbeschlusses vom 12.
Dezember 2003 einsetzen?
Antwort der SPD:
Bereits mit dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2000
eingebrachten Antrag "Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen" (BT-Drs. 14/2984 (neu)) hat sich die SPD im Deutschen
Bundestag deutlich für die historische Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und eine verstärkte
öffentliche Würdigung des Verfolgungsschicksals der Homosexuellen
ausgesprochen. An der Verpflichtung, neben einem Denkmal für die ermordeten
Juden Europas auch "der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu
gedenken" (siehe auch BT-Debatte zur Errichtung eines Holocaust-Mahnmals vom
25. Juni 1999, Plenarprotokoll 14/48), hält die SPD fest. Die Annahme des
Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Denkmal für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen" (BT-Drs. 15/1320) gemeinsam
mit der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU ist Ausdruck unseres
deutlichen Willens, die Vergangenheit homosexueller Opfer im
Nationalsozialismus als Teil unserer nationalen Gedenkkultur zu begreifen.
Die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 12. Dezember 2003 ist auf dem
richtigen Weg. Das Denkmal soll seinen Platz am südlichen Rand des
Tiergartens finden. Es besteht bereits eine Verwaltungsvereinbarung zwischen
dem Land Berlin und dem Bund, das Grundstück und die Errichtung des Denkmals
betreffend. Danach zeichnet sich das Land Berlin für die Planung und die
Errichtung zuständig, der Bund übernimmt die Finanzierung. Für die
Gestaltung des Denkmals wurde ein öffentlicher Wettbewerb im Auftrag der
Bundesregierung vom Land Berlin ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte
in Abstimmung mit dem Lesben- und Schwulenverband und der Initiative "Der
homosexuellen NS-Opfer gedenken". Im Rahmen eines Kolloquiums als
Auftaktveranstaltung der Wettbewerbsausschreibung Anfang April 2005 wurden
33 Künstlerinnen und Künstler vorgeschlagen, sich an der Ausschreibung für
die Gestaltung des Denkmals zu beteiligen. Zudem wurde nicht nur über die
Bedeutung des geplanten Gedenkortes debattiert, sondern auch die Einbettung
in die Struktur der Denkmalslandschaft Berlins erörtert. Im Januar 2006
werden die ersten Ergebnisse des öffentlichen Wettbewerbs erwartet.
Das Denkmal wird aus Haushaltsmitteln der Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien (BKM) finanziert. Hierzu sind inklusive des Wettbewerbs ca. 300.000
Euro im Haushalt der BKM für das Jahr 2005 eingestellt. Die SPD wird die
weitere Umsetzung des Bundestagsbeschlusses gemäß der getroffenen
Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin intensiv begleiten.
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Antwort der CDU (zugleich für die CSU):
Die CDU respektiert den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Errichtung
eines Mahnmals zum Gedenken der Verfolgung Homosexueller während des Dritten
Reiches. Der Umsetzung dieses Beschlusses steht nichts entgegen.
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Antwort von B'90/Grüne:
Der Bundestagsbeschluss zur Errichtung eines Denkmals für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen erfolgte auf unsere Initiative
hin. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind sehr froh, dass nun der künstlerische
Wettbewerb gestartet ist und das Denkmal in die Realisierungsphase eintritt.
Wir sind gespannt auf das Ergebnis des Wettbewerbs. Wir vertrauen auf die
große kommunikative Kraft der Kunst und werden uns mit den Entwürfen wie der
Entscheidung des Preisgerichts intensiv auseinandersetzen. Das vom Bundestag
beschlossene Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
muss nach der für Januar 2006 geplanten Entscheidung des Preisgerichts
unverzüglich verwirklicht werden.
Es ist wichtig, dass die Opfer ein ehrendes Andenken erhalten und dass in
unsere Zeit hinein und für die Zukunft ein beständiges Zeichen gegen
Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben
gesetzt wird.
Wir nehmen Verantwortung für die Vergangenheit ernst. Die rechtliche
Rehabilitierung der Opfer des § 175 aus der NS-Zeit haben wir bereits
durchgesetzt. Wir setzen uns außerdem für die Aufarbeitung der
Homosexuellenverfolgung aufgrund § 175 StGB in der Bundesrepublik und § 151
StGB in der DDR ein.
Die individuelle Entschädigung der NS-Opfer ist für uns immer von hoher
Priorität gewesen. Wenn wir wieder haushaltspolitische Spielräume haben,
wollen wir unseren Gesetzentwurf für eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung erneut
aufgreifen.
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Antwort der FDP:
Die FDP befürwortet die Errichtung eines Denkmals für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Dem entsprechenden Beschluss
des Deutschen Bundestages von 2003 hat die FDP- Bundestagsfraktion
zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hat anlässlich der Debatte um das
Holocaust-Denkmal für die ermordeten Juden Europas 1999 beschlossen, dass
die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet bleibt, der anderen Opfer des
Nationalsozialismus würdig zu gedenken. Die "Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas" bekam den Auftrag, sich an der Erarbeitung eines
entsprechenden Erinnerungskonzeptes des Bundes zu beteiligen. Die FDP
fordert die Umsetzung dieses Auftrages und die Vorlage eines
Erinnerungskonzeptes für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen. Die Debatte um das Denkmal ist geeignet, die Erinnerung an
das, was damals geschehen ist, wachzuhalten. Gleichzeitig wird dadurch auch
die junge Generation ermahnt, sich dieses Themas anzunehmen und sich mit dem
Schicksal der Homosexuellen in der NS-Zeit auseinanderzusetzen. Damit kann
ein wichtiger Beitrag geleistet werden zu mehr Verständnis und zum Abbau von
Intoleranz. In diesem Zusammenhang fordert die FDP auch entsprechend des
Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7.12.2000 die Errichtung einer
Magnus-Hirschfeld-Stiftung. Dadurch soll im Sinne eines kollektiven
Ausgleichs das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte
Unrecht anerkannt und die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit
gefördert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der
FDP-Bundestagsfraktion ist in dieser Wahlperiode von Rot-Grün leider
abgelehnt worden.
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Antwort der PDS:
Ein Denkmal für die ermordeten Homosexuellen halten wir für sinnvoll.
Allerdings darf es damit nicht getan sein. Notwendig ist die umfassende und
angemessene Entschädigung auch homosexueller Opfer, sowie die Annullierung
aller Urteile nach dem Paragraphen 175, auch nach 1945.
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Antwort der WASG:
Ein Denkmal für die während der Nazidikatur verfolgten und ermordeten
Homosexuellen ist wichtig und wird von uns unterstützt. Wir sind eine
Partei, die gegen Krieg und kriegerische Einsätze sind. Wir sind
antifaschistisch, antirassistisch und antimilitaristisch.
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Die vollständigen Wahlprüfsteine des LSVD - siehe:
http://typo3.lsvd.de/421.0.html
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