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Gegenüber dem geplanten Holocaust-Mahnmal wurde gestern ein symbolisches
Bauschild für ein weiteres Denkmal enthüllt:
Es soll an die Verfolgung der Homosexuellen in der Nazizeit erinnern - die auch
nach 1945 in der Bundesrepublik weiterging
von PHILIPP GESSLER
"Der Blockführer war ein ganz brutaler Kerl, ein besonders grässlicher Mensch,
ein Schwulenverderber. Der bekam seine Anweisungen: ,Der lebt heute nicht mehr.
Mach ihn fertig!' usw. Mit Fäusten und mit Fußtritten hat der auf den
Häftlingen rumgetrampelt, bis sie tot waren."
In Zeiten, da die NPD Wahlkampfplakate mit dem Spruch "Normal, nicht schwul"
aufhängt, ist es an der Zeit, daran zu erinnern, was homosexuelle Männer in der
Nazizeit erleiden mussten. Trotz eines "Und das ist gut so"-Stadtoberhauptes
bleibt es ein Zeichen, wenn am Rand des Tiergartens gegenüber dem geplanten
Holocaust-Mahnmal ein symbolisches Bauschild für ein "Denkmal für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen" enthüllt wird, wie gestern
geschehen.
Der etwa sechs Millionen jüdischen Opfer der Nazis wird - wenn auch meist
widerwillig - schon seit Jahrzehnten gedacht. Auch die ungefähr 500.000
Ermordeten unter den Sinti und Roma erhalten nun bald ein Mahnmal südlich des
Reichstages auf einer Lichtung des Tiergartens. Die homosexuellen Verfolgten
des Naziterrors aber waren über Dekaden ein Tabuthema. Schlimmer noch: Der
Naziparagraf, der die Verfolgung juristisch legitimierte, hatte in der
Bundesrepublik bis 1969 Bestand. Es war der berüchtigte Paragraf 175 des
Strafgesetzbuchs.
Als dieses Gesetz abgeschafft wurde, hatte es schon fast 100 Jahre gewütet. Es
stammt noch aus der Kaiserzeit: Mit § 175 Reichsstrafgesetzbuch wurde ein
schwulenfeindliches Sonderstrafrecht geschaffen, das homosexuelle Handlungen
unter Strafe stellte. In der Weimarer Republik wurde der Paragraf übernommen,
aber in der Rechtsprechung liberalisiert: Demnach galt etwa die gegenseitige
Onanie unter Männern nicht als Geschlechtsverkehr, der weiter bestraft wurde,
wie Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärt -
und einen Koitus nachzuweisen war so glücklicherweise nur schwer möglich.
Diese immer noch diskriminierende, aber immerhin liberalere Rechtspraxis
beendeten die Nazis mit ihrer Machtübernahme 1933 sofort.
Homosexuellenorganisationen wurden aufgelöst, Zeitschriften eingestellt, Lokale
geschlossen. Eine Welle organisierter Verfolgungsaktionen setzte 1934 ein. Der
schwule SA-Führer Ernst Röhm, dem Hitler einen Putschversuch unterstellte,
wurde mit seinen Kameraden ermordet, eine Homosexuellenhatz begann. Schwule
wurden nun von der Gestapo erfasst, kriminalisiert, viele inhaftiert und
zwangskastriert. Der Paragraf 175 wurde 1935 verschärft. Bis zu 10 Jahren
Zuchthaus konnten Schwule nun erhalten (Lesben wurden nicht verfolgt).
In den Nazijahren wurden etwa 50.000 Schwule auf Grundlage des Paragrafen 175
verurteilt. Wohl zwischen 10.000 und 15.000 Männer wurden in
Konzentrationslager verschleppt. Ein Häftling erinnert sich an diese Leiden:
"Juden, Homos und Zigeuner, also die gelben, rosa und braunen Winkel, waren die
Häftlinge, die am häufigsten und schwersten unter den Martern und Schlägen der
SS und Kapos zu leiden hatten. Sie wurden als Abschaum der Menschheit
bezeichnet, die überhaupt kein Lebensrecht auf deutschem Boden hätten und daher
vernichtet werden müssten. [. . .] Aber der allerletzte Dreck aus diesem
Abschaum, das waren wir, die Männer mit dem rosa Winkel."
Laut Dworek schätzen Historiker, dass gerade mal ein Drittel der inhaftierten
Schwulen die KZs überlebte. Dennoch blieb der Naziparagraf in seiner
verschärften Fassung bis 1969 in der Bundesrepublik in Kraft - während die
Verschärfung immerhin in der DDR rückgängig gemacht wurde. In Westdeutschland
erkannte das Bundesverfassungsgericht noch 1957 den Paragrafen als
"ordnungsgemäß zustande gekommen" an. Wegen § 175 in der NS-Zeit Verurteilte
erhielten keine Entschädigung. Nur aufgrund des "Allgemeinen
Kriegsfolgengesetzes" konnten Schwule eine Wiedergutmachung beantragen. Doch
für die Beantragung dieser Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Mark blieb bis Ende
1959 nur gut ein Jahr Zeit. Zugleich mussten sich die Homosexuellen gegenüber
den Behörden outen - und das in einer Phase, in der der Paragraf 175 gerade mal
wieder besonders häufig angewandt wurde. Die Folge: Nur etwa 14 Anträge gingen
ein, nur 8 wurden positiv beschieden. Dafür wurden in Westdeutschland bis 1969
fast ebenso viele Männer nach § 175 verurteilt wie zwischen 1933 und 1945, etwa
50.000, wie Dworek erläutert. Und erst vor sieben Jahren, 1994, wurde der
Paragraf 175 StGB endgültig abgeschafft!
Auf dem symbolischen Bauschild wird denn auch "an die Opfer des auch nach 1945
weiter geltenden § 175 StGB" erinnert. Dies ist die eigentliche Brisanz des
Gedenkorts. Die frühere Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Hanna-Renate
Laurien (CDU), verwies vor dem Bauschild darauf, dass der Bundestagsbeschluss
zum Bau des Holocaust-Mahnmals das Engagement für die stärkere Würdigung
nichtjüdischer Opfergruppen einschloss. Albert Eckert von der Initiative "Der
homosexuellen NS-Opfer gedenken" forderte, das "schweigende Schulterzucken"
dürfe nicht weitergehen. Die Bundesrepublik brauche einen zentralen und
würdigen Gedenkort für die auch nach 1945 malträtierten Schwulen: "Das ist
dieses Land den verfolgten Homosexuellen schuldig."
taz, 11.10.2001
www.taz.de
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