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03. Mai 2001
Aufruf zur Errichtung eines Denkmals für die
im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen gestartet
Prominente Unterstützung für ein Homosexuellen-Denkmal
Albert Eckert, Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und
Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklären:
Die Initiative Der homosexuellen NS-Opfer gedenken startet heute den Aufruf
"Ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen".
Das Ziel ist die Errichtung eines würdigen Gedenkortes in der Bundeshauptstadt
Berlin.
Zur Unterstützung des Anliegens hat sich ein Kreis prominenter
Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner zusammengefunden. Dazu gehören
Paul Spiegel, Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland, Romani
Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Lea Rosh,
Vorsitzende des Förderkreises zur Errichtung eines Denkmals für die
ermordeten Juden Europas, die Bischöfinnen Maria Jepsen und Margot Käßmann,
Nobelpreisträger Günter Grass, Christa Wolf, DGB-Vorsitzender Dieter Schulte
und ver.di-Chef Frank Bsirske.
Bislang wurden die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in der
Gedenkkultur zumeist übergangen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Das
Gedenken an die verfolgten Homosexuellen soll in der Bundeshauptstadt
endlich eine angemessene Form finden. Ein solches Denkmal soll ein
beständiges Zeichen setzen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung
gegenüber Schwulen und Lesben.
Den Standort wünschen wir uns in Berlin-Mitte
in der Nähe des Reichstages.
Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, sich ihrer Verantwortung für
eine angemessene öffentliche Würdigung der homosexuellen Opfer des
NS-Staates zu stellen. Auch Abgeordnetenhaus und Senat des Landes Berlin
fordern wir auf, das Projekt zu unterstützen.
Die Nationalsozialisten hatten 1935 die totale Kriminalisierung männlicher
Homosexualität angeordnet. Dafür wurde der § 175 des Strafgesetzbuches in
der Tatbestandsfassung im Strafmaß massiv verschärft. Die NS-Justiz
verurteilte Zehntausende Männer wegen homosexueller Handlungen. Tausende
kamen wegen ihrer Homosexualität ins Konzentrationslager, wo sie zumeist den
"Rosa Winkel" tragen mussten. Nur die wenigsten überlebten die Lager.
Nach
den Verbrechen der NS-Zeit ist Deutschland gegenüber den Homosexuellen ein
zweites Mal schuldig geworden.
Der § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik in der Nazi-Fassung von 1935 bis
zum Jahre 1969 unverändert in Kraft. Das Bundesentschädigungsgesetz hat
Verfolgung aufgrund der Homosexualität nicht anerkannt. Auch für die
Vernichtung der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung durch die
Nationalsozialisten gab es nie eine Entschädigung.
Der Aufruf für das Homosexuellen-Denkmal sowie weitere Informationen können
im Internet unter
www.gedenkort.de abgerufen werden.
Die Initiative Der
homosexuellen NS-Opfer gedenken arbeitet unter dem Dach des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD).
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