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Im Dritten Reich eine "Gefahr für Volk, Staat und Rasse" / Gedenktag in
Sachsenhausen
Ws. ORANIENBURG, 27. Januar. In der Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg
ist am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus an die Opfergruppe der
Homosexuellen erinnert worden. Damit ist zum ersten Mal in einer
KZ-Gedenkstätte dieser Gruppe der "vergessenen" Opfer des Nationalsozialismus
gedacht worden.
Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR weigerten sich
die KZ-Gedenkstätten, der Opfergruppe der Homosexuellen wenigstens eine
Gedenktafel zu widmen. Der erste deutsche Politiker, der zum ersten Mal die
Homosexuellen in der Aufzählung der Opfer ausdrücklich erwähnte, war
Bundespräsident von Weizsäcker in seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes
1985. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten widmet die Veranstaltungen in
Sachsenhausen zu dem 1996 von Bundespräsident Herzog proklamierten Gedenktag
alljährlich einer besonderen Opfergruppe. Nach den polnischen Staatsbürgern und
den Zeugen Jehovas - von den Nationalsozialisten als "Bibelforscher" bezeichnet
- sind es dieses Jahr die Homosexuellen, im kommenden Jahr die Sinti und Roma.
Die Veranstaltungen sind von der Gedenkstätten-Stiftung gemeinsam mit dem
Schwulenverband Deutschland organisiert worden. Sie umfassten einem
Gottesdienst, eine Kranzniederlegung mit dem brandenburgischen Kultur- und
Wissenschaftsminister Reiche (SPD) an der "Station Z" im ehemaligen
Konzentrationslager Sachsenhausen - wo Häftlinge erschossen und vergast worden
sind - und ein Kulturprogramm mit Lesungen und Gesang. Für das Jahr 2000 plant
die Gedenkstätte Sachsenhausen gemeinsam mit dem "Schwulen Museum" in Berlin
zusätzlich eine Ausstellung zur Geschichte der homosexuellen Häftlinge im
Konzentrationslager Sachsenhausen.
Für die Nationalsozialisten war
Homosexualität einer der "boshaften Triebe der Judenseele", homosexuelle
Betätigung eine "Gefahr für Volk, Staat und Rasse", der mit "rücksichtsloser
Energie und Entschiedenheit Einhalt geboten" werden müsse. Bereits 1935 wurde
der Paragraph 175 des Reichsstrafgesetzbuches verschärft und durch einen
Paragraphen 175a ergänzt. Der Straftatbestand wurde erheblich ausgeweitet und
das Strafmaß für homosexuelle Handlungen erhöht. Strafbar war und blieb nur
Homosexualität von Männern; die seit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches
1871 geltende Straffreiheit für Homosexualität von Frauen blieb auch nach der
Machtergreifung Hitlers erhalten. Die Nationalsozialisten richteten bei der
Geheimen Staatspolizei (Gestapo) ein Sonderdezernat "Homosexualität" ein; von
1936 an gab es eine "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und
Abtreibung". Ein Erlass des "Reichsführers SS" Himmler von 1940 verfügte die
KZ-Einweisung für "alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt
haben". Homosexuelle in Polizei, SS oder Wehrmacht mussten während des Krieges
mit der Todesstrafe rechnen. Nach Verbüßung ihrer Strafe auf Grund der
Paragraphen 175 und 175a - im Höchstfall Zuchthaus bis zu zehn Jahren - wurden
homosexuelle Männer im "Dritten Reich" in der Regel in "Schutzhaft" genommen.
Eine systematische Ermordung von Homosexuellen hat jedoch nicht stattgefunden.
Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren von 1936 bis 1945 nach Mitteilung
der brandenburgischen Gedenkstättenstiftung rund eintausend Homosexuelle
inhaftiert. Zeitweise waren sie in der "Isolierung" untergebracht, einem von
den übrigen Baracken durch einen Zaun abgetrennten Bereich. Bevorzugt wurden
Homosexuelle in Sachsenhausen den "Strafkommandos" zugewiesen, bei denen
besonders schwere Arbeitsbedingungen herrschten. Dazu gehörte das spätere
Außenlager "Klinkerwerk", wo zunächst Baumaterialien für den Ausbau Berlins zur
Hauptstadt "Germania" und später
Rüstungsgüter hergestellt wurden. Hier hat 1942 allerdings eine gezielte
Mordaktion gegen homosexuelle Häftlinge stattgefunden, bei der rund 200 von
ihnen ermordet wurden.
Wie Joachim Müller vom "Schwulen Museum" Berlin, der
zugleich Mitglied des Beirates der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten ist,
weiter mitteilt, hat es nach bisher bekannten SS-Dokumenten insgesamt rund
zehntausend Häftlinge in den Konzentrationslagern gegeben, die mit der
Begründung "homosexuell" inhaftiert und im Lager durch einen rosa Winkel
gekennzeichnet worden sind. Bei ihnen soll die Todesrate sechzig Prozent
betragen haben. Bisher steht die Forschung über die Opfergruppe der
Homosexuellen - auch bei den Gedenkstätten - jedoch noch in den Anfängen. Nach
"bisher ermittelten, veröffentlichten Angaben" seien in der Weimarer Republik
zwischen 1919 und 1932 insgesamt 9000 Männer nach Paragraph 175 verurteilt
worden; zwischen 1933 und 1943 seien es 45000 gewesen. Die grundsätzliche
Kriminalisierung durch den Paragraphen 175 neuer Fassung habe für rund eine
Million Männer allein im "Reich" gegolten. In der Bundesrepublik blieben die
Paragraphen 175 und 175a in der nationalsozialistischen Fassung von 1935 bis
zum 1. September 1969 in Kraft. Die bundesdeutsche Rechtsprechung habe bis 1973
mehrfach bestätigt, dass der Paragraph 175 in der Fassung von 1935 kein
nationalsozialistisches Unrecht gewesen und auf rechtsstaatliche Weise zustande
gekommen sei.
Erst 1994 ist der Grund-Straftatbestand Homosexualität aus dem
Strafgesetzbuch herausgenommen worden, der Paragraph 175 weggefallen. Weil die
Männer, die wegen Homosexualität von den Nationalsozialisten ins
Konzentrationslager eingewiesen wurden, als nach Paragraph 175 StGB rechtmäßig
Verurteilte galten und gelten, wird ihnen die rechtliche Anerkennung als Opfer
des Nationalsozialismus verweigert. Entschädigungen für die erlittene KZ-Haft
"wurden und werden ihnen in der Regel nicht zuerkannt". Aus Anlass des
diesjährigen Gedenktages zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus
sagte der Sprecher des Schwulenverbandes in Deutschland Dworek: "Wir erwarten
von der neuen Bundesregierung endlich die volle Rehabilitierung aller
homosexuellen Opfer des NS-Regimes."
(FAZ 28.01.1999)
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