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Antrag -
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen)
Deutscher Bundestag
Drucksache 15/2101
15. Wahlperiode
27. 11. 2003
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg),
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 15/1320 -
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
A. Problem
Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus haben bislang in der
Gedenkkultur der Bundesrepublik Deutschland wenig Beachtung gefunden.
B. Lösung
Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen
in Berlin.
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht abschließend erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1320 anzunehmen.
Berlin, den 27. November 2003
Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter
Vera Lengsfeld
Berichterstatterin
Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Vera Lengsfeld, Claudia
Roth
(Augsburg) und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Antrag auf Drucksache 15/1320 ist in der 63. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 25. September 2003 an den Ausschuss für Kultur und Medien zur
federführenden Beratung und den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur und Medien
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in seiner
23. Sitzung am 12. November 2003 beraten. Der Ausschuss hat in getrennter
Abstimmung die Nummern 1 bis 3 des Antrags auf Drucksache 15/1320 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU und die Nummer 4 des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. In der
Gesamtabstimmung hat der Ausschuss den Antrag auf Drucksache 15/1320 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU angenommen.
3. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2003 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/1320
anzunehmen. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2003
beschlossen, auf die Abgabe eines mitberatenden Votums zu verzichten. Der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am
12. November 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 15/1320 anzunehmen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 5. November 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des
Antrags auf Drucksache 15/1320 empfohlen.
II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1320 soll der Deutsche Bundestag die
Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen in Berlin beschließen. Das Denkmal soll am südöstlichen Rand
des Großen Tiergartens errichtet werden. Die Gestalt des Denkmals soll in
einem künstlerischen Wettbewerb gefunden werden. Zugleich wird die
Bundesregierung aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Senat von Berlin sowie
den Initiatoren des Denkmalprojekts für die Verwirklichung des
Grundsatzbeschlusses Sorge zu tragen.
III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD betonte, dass der Deutsche Bundestag in seiner
Beschlussfassung über das Denkmal für die ermordeten Juden Europas im Jahre
1999 ausdrücklich festgehalten habe, dass die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet bleibe, der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu
gedenken. Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen, mit dem für die
Opfergruppe der Homosexuellen ein würdiges Denkmal in der Hauptstadt
geschaffen werden solle, sei Ergebnis dieses selbst auferlegten Auftrags des
Deutschen Bundestages. Es sei zu begrüßen, dass das Land Berlin für das
geplante Denkmal einen günstigen Platz am Rande des Tiergartens in der Mitte
Berlins zur Verfügung stelle. Die Kosten für das Denkmal würden sich auf ca.
500 000 Euro belaufen und sich damit in einem überschaubaren Rahmen halten.
Angesichts der Bedeutung dieses nationalen Denkmals sei es wünschenswert,
dass der Antrag die einhellige Zustimmung aller Fraktionen finde.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass sie dem vorliegenden Antrag nicht
zustimmen könne. Mit Blick auf das im Beschluss des Deutschen Bundestages
zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas geforderte würdige Gedenken
aller Opfergruppen halte sie ein abgestimmtes Verfahren für erforderlich.
Die Vorlage einzelner Anträge zur Errichtung einzelner neuer Denkmale sei
nicht der richtige Weg, ein würdiges Gedenken sicherzustellen. Der Beschluss
beinhalte keinen Automatismus, für alle Opfergruppen neue Gedenkstätten
schaffen zu müssen, zumal es in Deutschland eine Vielzahl von Erinnerungs-
und Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus gebe. Insbesondere
vor dem Hintergrund der Finanznot bereits bestehender Gedenkstätten an
authentischen Orten zögere die Fraktion, weitere Denkmale zu errichten. Der
Beschluss des Deutschen Bundestages sollte im Übrigen auch dahin gehend
verstanden werden, dass man sich für eine würdige und angemessene Erhaltung
und Pflege der bestehenden Gedenkstätten einsetze. Außerdem sei es Aufgabe
der Politik, die bestehenden Gedenkstätten stärker in das Bewusstsein der
Menschen zu bringen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass es sich um einen sehr
wichtigen Antrag handele, da die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
bislang in der Gedenkkultur kaum berücksichtigt worden seien. Mit der Ehrung
der Verfolgten werde die Erinnerung an Unrecht aufrechterhalten und zugleich
ein Signal gegen Intoleranz, Ausgrenzung und Gewalt gesetzt, die es auch
heutzutage gerade gegenüber Schwulen und Lesben noch gebe. Da es um ein
Denkmal der Bundesrepublik Deutschland gehe, sei es wichtig, im Deutschen
Bundestag einen Grundsatzbeschluss über die Errichtung herbeizuführen. Es
sei erfreulich, dass der Berliner Senat seine Unterstützung deutlich gemacht
habe und den Standort, über den es eine breite Übereinstimmung gebe,
unentgeltlich zur Verfügung stelle. Zur Gestaltung werde es ein
transparentes Wettbewerbsverfahren ohne vorherige Festlegungen geben. Es sei
zu hoffen, dass der Antrag einmütige Zustimmung finde, da er ein wichtiges
politisches Signal sei.
Die Fraktion der FDP stellte fest, dass in der Debatte um das Denkmal für
die ermordeten Juden Europas auch die Auffassung vertreten worden sei, dass
das zentrale Mahnmal nicht nur für die jüdischen, sondern für alle Opfer
bestimmt sein müsse. Die Mehrheit des Deutschen Bundestages habe sich
seinerzeit aber anders entschieden, so dass der vorliegende Antrag in der
Tradition des Bundestagsbeschlusses aus dem Jahre 1999 stehe. Auch wenn
grundsätzlich keine Einwände gegen den Antrag bestünden, sei es bedauerlich,
dass nicht versucht worden sei, die anderen Fraktionen einzubeziehen, da bei
den Gedenkstätten eine Gemeinsamkeit über die Fraktionsgrenzen hinweg sehr
wichtig sei. Die Formulierung in Nummer 4 des Antrags, wonach der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung ersuche, für die Verwirklichung des
Grundsatzbeschlusses Sorge zu tragen, sei unangemessen, da die Umsetzung
dieses Beschlusses in engem Einvernehmen mit dem Parlament erfolgen sollte.
Berlin, den 27. November 2003
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter
Vera Lengsfeld
Berichterstatterin
Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter
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Aussprache - Rede: Christina Weiss)
(
Aussprache - Rede: Vera
Lengsfeld)
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Aussprache - Rede: Volker Beck)
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Aussprache - Rede: Hans-Joachim Otto)
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Aussprache - Rede: Johannes Kahrs)
(
Aussprache - Rede: Günter Nooke /
Beschlussfassung)
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