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Protokoll-Anfang)
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Rede von Renesse)
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Rede Gehb)
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Rede Beck)
Vizepräsidentin Petra Bläss: Das Wort hat der Kollege Jörg van Essen für die
F.D.P.-Fraktion.
Jörg van Essen (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anschließen, was Volker Beck
gesagt hat. Ich freue mich am meisten darüber, dass wir zu einem gemeinsamen
Ergebnis gekommen sind, quer durch das Haus. Das hat sich ja schon bei der
ersten Lesung abgezeichnet, als Rot-Grün noch eher vorsichtig und die PDS
mutiger war und sich dann auf einmal ein Konsens abzeichnete, mehr zu machen,
mehr in Richtung des PDS-Antrages. Ich bin darüber froh, weil sich auch die
Christdemokraten im Hause dem Gedanken nicht verschließen wollten, dass wir
hier etwas aufzuarbeiten haben, dass wir anzuerkennen haben, dass in unserem
Lande Menschen wegen ihrer sexuellen Identität in einer Weise verfolgt worden
sind, die absolut inakzeptabel ist.
Ich bitte insbesondere die Kollegen, die eher zurückhaltend sind - sie gibt es
wahrscheinlich in allen Fraktionen -, noch einmal nachzudenken. Der eine oder
andere wird sagen: Na ja, da ist vielleicht etwas passiert, was wir heute auch
unter Strafe stellen. - Aber das, was dann an Strafe gefolgt ist, war immer
unmenschlich. Das hat nie dem Rechtsstaat entsprochen. Das war in der Zeit des
Dritten Reiches immer Ausdruck des Willens, homosexuelle Menschen, Männer wie
Frauen, zu vernichten. Deshalb ist es eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn
wir uns davon nicht distanzieren, wenn wir nicht einen klaren Schlussstrich
ziehen.
Daher finde ich das Signal, dass wir quer durch das ganze Haus zu diesem
Entschluss kommen, besonders wichtig. Aus diesem Grunde bitte ich auch
diejenigen, die vielleicht eher Bedenken haben, über ihren Schatten zu
springen, mitzustimmen und damit das wunderbare Signal, das wir heute Abend
geben, auch persönlich zu verstärken.
Ich bitte aber um Nachsicht, dass wir uns bewusst nur auf die Zeit des Dritten
Reiches konzentrieren können und insofern differenzieren müssen. Wir haben in
der ersten Lesung deutlich gemacht, dass auch in der Zeit nach 1945 Menschen
schrecklich gelitten haben, dass die Folgen einer Verurteilung weit über das
hinausgingen, was Strafe eigentlich bewirken soll, nämlich bis hin zur
Vernichtung aller Lebenschancen, bis zur sozialen Ächtung.
Wir müssen feststellen, dass es dies leider in vielen anderen Bereichen in
ähnlicher Form auch gab. Wir haben Urteile - ich kann das wiederholen, was ich
in der ersten Lesung gesagt habe -, angesichts derer wir die Hände über dem
Kopf zusammenschlagen. Es waren Alltagsdelikte, für die man mehrere Monate ins
Gefängnis geschickt wurde. Es gab unglaublich harte Urteile gerade in diesem
Bereich, weil vieles von dem, was während des Dritten Reiches an Unrecht gesät
worden ist, Nachwirkungen hatte.
Deswegen ist es für uns ganz außerordentlich schwierig, die Zeit nach 1945 aus
heutiger Sicht so zu beurteilen, dass wir sagen: Wir erklären das für Unrecht;
Wenn wir nämlich in einem Bereich damit anfingen, das aber nicht auch auf
andere Bereiche ausdehnten, würden wir nicht wirklich zu Gerechtigkeit kommen.
Ich ahne, dass es viele Bereiche gibt, bei denen wir aus heutiger Sicht sagen
müssen, dass wir mit den damaligen Urteilen nicht einverstanden sein können.
Deshalb denke ich, dass das, was wir tun, der richtige Weg ist. Wir machen
unser Mögliches. Wir bedauern, dass wir Menschen Unrecht getan haben und dass
Menschen gelitten haben. Ich glaube, dass es für die Betroffenen ganz
außerordentlich wichtig ist, dass der Gesetzgeber dies anerkennt. Daher werden
wir zustimmen. Ich bin froh, dass wir als Berichterstatter einen gemeinsamen
Text gefunden haben, in den sich jeder einbringen konnte. Auch das ist wichtig.
Jeder hat einen Teil des Textes gestaltet. Deshalb stimmt die
F.D.P.-Bundestagsfraktion diesem Antrag gerne zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
(
Rede Schenk)
(
Beschlussfassung)
(
Beschluss im Wortlaut)
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