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Protokoll-Anfang)
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Rede von Renesse)
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Rede Gehb)
(
Rede Beck)
(
Rede
van Essen)
Vizepräsidentin Petra Bläss: Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin
Christina Schenk für die PDS-Fraktion.
Christina Schenk (PDS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich wird
eine hoffentlich breite Mehrheit des Bundestages die Verfolgung von
Homosexuellen in der Zeit des Nationalsozialismus als das benennen, was sie
war: typisch nationalsozialistisches Unrecht. Ein solches Bekenntnis wird dazu
beitragen, die Ehre der homosexuellen Opfer des Naziregimes wieder
herzustellen. Diese Klarstellung, meine ich, ist lange überfällig. Sie kommt
spät und für viele Opfer leider viel zu spät. Dennoch ist sie ein wichtiges
politisches Signal im Prozess der Aufarbeitung der nationalsozialistischen
Vergangenheit Deutschlands.
(Beifall bei der PDS)
Die PDS hat im Januar dieses Jahres als erste Fraktion Anträge zu diesem
Problem vorgelegt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich SPD und Grüne den
Forderungen der PDS in weiten Teilen angeschlossen haben. Genauso ausdrücklich
begrüßen wir es, dass darüber hinaus zwischen den Berichterstattern aller
Fraktionen eine gemeinsame Antragsformulierung möglich gewesen ist.
Allerdings - das möchte ich deutlich sagen - gibt es auch jetzt noch keinen
Grund zur Euphorie. Was uns hier zur Abstimmung vorliegt, ist ein Antrag und
kein Gesetzentwurf. Vorerst wird lediglich ein Handlungsauftrag an die
Bundesregierung beschlossen, das NS-Aufhebungsgesetz um die §§ 175 und 175 a
Nr. 4 zu ergänzen. Hinsichtlich der finanziellen Entschädigung wird nochmals
ein Bericht angefordert, auch wenn uns ein solcher bereits vorliegt. Er besagt
das Altbekannte: Eine individuelle Entschädigung der Opfer der
Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit hat nicht stattgefunden. Es gab bisher
auch keinen kollektiven Ausgleich für die Enteignung und Zerschlagung der
homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen, Verlage und
Institutionen.
Die Tatsachen sind bekannt. Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung zu
schnellem Handeln auf. Die Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des
NS-Regimes ist erst dann wirklich erreicht, wenn der Bundestag die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Haushaltstitel beschließt.
Völlig unbefriedigend bleibt aus unserer Sicht die Situation bezüglich der
Homosexuellenverfolgung nach 1945 in beiden deutschen Staaten. Hier wird es
heute lediglich eine Entschuldigung dafür geben, dass in der Bundesrepublik
noch bis 1969 die nationalsozialistische Fassung des § 175 fortgegolten hat. In
der DDR ist sie - das ist bereits erwähnt worden - bereits 1950 außer Kraft
gesetzt worden.
Die PDS hatte nun in ihrem Antrag gefordert, jegliche Strafverfolgung
einvernehmlicher homosexueller Kontakte zwischen Erwachsenen als
menschenrechtswidrige Justizpraxis anzuerkennen. Herr Gehb und Frau von
Renesse, es geht hier nicht um eine neue Bewertung eines bis dato strafwürdig
angesehenen Verhaltens, wie sie ja gelegentlich auch Anlass für
Strafrechtsreformen ist, sondern es geht hier um eine Verletzung von
Grundrechten von Anfang an und um rechtswidrige Verurteilungen. Deshalb meinen
wir, dass hier sowohl eine Streichung der noch im Strafregister enthaltenen
Vorstrafen sowie eine finanzielle Entschädigung der schwulen Opfer der
Homosexuellenverfolgung geboten gewesen wären. Leider ist dies von der SPD, den
Grünen und auch den anderen Fraktionen abgelehnt worden.
Zum Schluss möchte ich sagen: Das leidvolle Kapitel der Homosexuellenverfolgung
ist noch lange nicht abgeschlossen. Die PDS-Fraktion wird mit Nachdruck darauf
drängen, dass die nach wie vor ausstehenden Schritte so schnell wie möglich
gegangen werden.
Danke schön.
(Beifall bei der PDS)
Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache
14/4894. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a) die Annahme des Antrags der
Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 14/2984
(neu) zur Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
in der Ausschussfassung. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wir stimmt
dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss auf Drucksache 14/4894 unter Buchstabe b),
den Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/2619 zur Unrechtserklärung
der nationalsozialistischen §§ 175 und 175 a Nr. 4 Reichsstrafgesetzbuch sowie
zur Rehabilitierung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des
NS-Regimes für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung?
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch diese Beschlussempfehlung ist einstimmig
angenommen.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Antrag der
Fraktion der PDS zur Rehabilitierung und Entschädigung für die strafrechtliche
Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen
zwischen Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik auf Drucksache 14/4914. Der Rechtsausschuss empfiehlt,
den Antrag auf Drucksache 14/2620 abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die
Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen der PDS-Fraktion angenommen.
(
Beschluss im Wortlaut)
- Wortlaut der Bundestagsdrucksache 14/4894 (Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses) als *.pdf-Datei (53kB):
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