|
Aus
dem Stenographischen Bericht
140. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 sowie den Zusatzpunkt 6 auf:
10. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses
(6.
Ausschuss)
- zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, Wilhelm
Schmidt (Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth
(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
- zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, Sabine Jünger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Unrechtserklärung der nationalsozialistischen §§ 175 und 175 a Nr. 4
Reichsstrafgesetzbuch sowie Rehabilitierung und Entschädigung für die schwulen
und lesbischen Opfer des NS-Regimes
- Drucksachen 14/2984 (neu), 14/2619, 14/4894 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Margot von Renesse
Dr. Jürgen Gebh
Volker Beck (Köln)
Jörg van Essen
Christina Schenk
ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses
(6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke,
Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Rehabilitierung und Entschädigung für die strafrechtliche Verfolgung
einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen
Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik
- Drucksachen 14/2620, 14/4914 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Margot von Renesse
Dr. Jürgen Gehb
Volker Beck (Köln)
Jörg van Essen
Christina Schenk
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe
Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Bevor ich die Aussprache eröffne, teile ich mit, dass Frau Bundesministerin
Däubler-Gmelin sich wegen der Betreuung einer ausländischen Delegation
entschuldigt hat.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort die Kollegin Margot
von Renesse von der SPD-Fraktion.
Margot von Renesse (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem
Thema ist zu später Stunde schon vieles gesagt worden, sodass man davon
ausgehen kann, dass fast alles gesagt worden ist. Ich sehe, dass ich zwölf
Minuten Redezeit habe. Ich hoffe und erwarte, dass ich diese Zeit nicht
brauche.
Ich werde Ihnen als Erstes eine Geschichte erzählen. Ich denke, dass
Grundsatzdiskussionen nicht mehr angebracht sind, zumal wir, Herr Gehb, Frau
Schenk, Herr Beck, Herr van Essen, eine gute Übereinkunft erzielt haben.
Mein Mann, 1930 geboren, war gegen Ende des Krieges Jungzugführer bei den
Pimpfen. Das war nichts Besonderes, das waren in seinem Alter sehr viele. Er
traf sich einmal in der Woche mit einigen Freunden aus seiner Klasse, die wie
er auch Jungzugführer waren, im Aktenkeller seines Vaters, weil die Jungs
einfach Spaß aneinander hatten.
Zu ihnen stieß ein 20-jähriger Soldat mit einer Kriegsverletzung, die
ausheilte, der deshalb eine Weile in seiner Heimat war. Man nannte so etwas
Heimatschuss, glaube ich. Da er noch Traditionen der bündischen Jugend pflegte,
brachte er ihnen Lieder bei, die in der HJ nicht gesungen wurden.
Dann passierte es, dass in Schneidemühl die Parteikästen eingeschmissen wurden,
was gegen Ende des Krieges an vielen Orten geschah. Man bezichtigte die so
genannten Edelweißpiraten, das getan zu haben. Da bekannt war, dass diese Jungs
sich mit dem Soldaten trafen, war schnell ausgemacht, dass mein Mann und seine
Freunde die Edelweißpiraten von Schneidemühl waren.
Die Ehre, unehrenhaft aus der HJ ausgestoßen worden zu sein, widerfuhr meinem
Mann, ohne dass er eigentlich etwas dafür konnte.
Der junge Soldat wurde erschossen, und zwar weil er bezichtigt wurde,
homosexuelle Beziehungen zu diesen Jungs aufgenommen zu haben. Mein Mann
erzählte mir, dass er nach Berlin fahren musste, begleitet von seinem Vater,
und dass er und seine Kameraden dort als Zeugen vernommen wurden. Dabei durften
sie sich nicht hinsetzen, sie mussten stundenlang stehen. Wenn sie sich nicht
an die Wand anlehnten; wenn sie müde wurden, wurden sie angebrüllt: Verräter
dürfen sich nicht anlehnen. - Es ging um Homosexualität und es endete mit dem
Tod dieses 20-Jährigen. Mein Mann schwört Stein und Bein, dass er selber von
Homosexualität nichts gemerkt hatte.
Diesem jungen Mann können wir nicht mehr helfen. Wir können vielen nicht mehr
helfen, auch wenn sie diese Zeit überlebt haben. Infolge der späteren, nach wie
vor bestehenden Verdächtigung und der strafrechtlichen Verfolgung von
Homosexuellen haben sich viele noch nicht einmal um Rehabilitierung bemüht,
obgleich, wie wir alle wissen, die Urteile aus der Zeit von vor 1945 keine
Urteile in unserem Sinne waren, sondern Vernichtungsfeldzüge gegen Leute, die
man schlicht und einfach für Abschaum hielt, für Menschen, die es in der
menschlichen Gesellschaft nicht einmal mehr verdienten, der Gunst eines
ordnungsgemäßen Strafverfahrens gewürdigt zu werden, in dem sie sich
verteidigen konnten.
Diesen Leuten können wir nicht mehr helfen. Ob wir mit diesem Gesetz überhaupt
noch jemandem helfen können, wissen wir nicht zu sagen. Denn alles, was wir vom
Bundesfinanzministerium erfahren haben, spricht dafür, dass diejenigen, die
Anträge zu stellen sich getraut haben, obgleich Homosexualität noch lange Zeit
strafbar war, inzwischen rehabilitiert sind und ihnen die Entschädigungen
zuteil wurden, die sie aufgrund der entsprechenden Gesetze erhalten konnten.
(V o r s i t z: Vizepräsidentin Petra Bläss)
Wir werden vielleicht noch denjenigen helfen, von denen wir nichts wissen, die
noch leben und die keine Anträge gestellt haben, weil sie sich scheuten, mit
ihrer homosexuellen Neigung ans Licht der Öffentlichkeit zu treten. Denn es war
auch in unserer Gesellschaft noch viele Jahr verpönt, verfemt und
gesellschaftlich geächtet, sich als homosexuell zu bekennen.
Vielleicht helfen wir noch einigen, umso besser. Aber viel wichtiger ist, dass
wir dieses Kapitel nun endlich abschließen, indem wir bekennen, dass wir mit
diesen Verurteilungen, wie wir sie auch in der Zeit nach 1945 in der
Bundesrepublik und zunächst auch noch in der DDR fortgesetzt haben, Unrecht
getan und damit Menschen in ihren Rechten verletzt haben. Das ist eine wichtige
Erklärung und es ist gut, dass wir alle dahinter stehen.
(Beifall des Abg. Dr. Klaus Grehn [PDS])
Es ist gut, dass wir alle dahinter stehen, weil über dieses Thema in diesem
Hause so viel Streit herrschte, zwar nicht über diese spezielle Frage, aber
über die Einordnung und Behandlung von Homosexualität. Es ist gut, dass wir
hier etwas Gemeinsames zustande bringen. Dafür danke ich allen Beteiligten von
Herzen.
Was die Verurteilungen nach 1945 angeht, so bekennen wir, dass es Unrecht war;
so weit, so gut. Aber vieles, was in strafrechtlichen Tatbeständen gefasst war,
zum Beispiel die Verurteilungspraxis hinsichtlich der schweren Kuppelei
zwischen Verlobten - Urteile aus dem Ruhrgebiet, wo es immer hieß: verlobt ist
verheiratet -, machen wir nicht rückgängig, obgleich wir solche Urteile heute
nicht mehr fällen würden. Getilgt sind sie aus dem Strafregister: Wer immer
verurteilt worden ist, es ist ihm jedenfalls nicht mehr nachzuweisen, dass er
jemals in irgendeiner Form in seinem polizeilichen Führungszeugnis eine
Verurteilung dieser Art gehabt hat. Insoweit brauchen wir nichts mehr zu
erledigen, was schon schlicht durch Zeitablauf erledigt ist.
Vizepräsidentin Petra Bläss: Frau Kollegin von Renesse, gestatten Sie eine
Zwischenfrage der Kollegin Christina Schenk?
Margot von Renesse (SPD): Frau Schenk, ich möchte relativ bald Schluss machen,
wenn Sie erlauben. Wir haben uns schon öfter unterhalten und werden uns auch in
Zukunft öfter unterhalten. Sie wissen, dass ich gerne auf Zwischenfragen
eingehe, aber im Augenblick ist mir nicht danach. Entschuldigen Sie!
Ich denke, dass die Verurteilungen, die wir nach 1945 in der DDR und in der
Bundesrepublik erlebt haben, darauf basierten, dass zwei Gruppen nicht beachtet
wurden, als man in Herrenchiemsee zusammensaß und nachträglich Hitler
verhinderte. Es wurde ein Grundrechtskatalog verabschiedet, durch den versucht
wurde, die Erfahrung, dass Menschenwürde antastbar ist, umzusetzen in eine
Norm, dass Menschenwürde unantastbar ist. Man hat aber zwei Gruppen von
Menschen nicht berücksichtigt, die man nach wie vor nicht sah. Das waren die
Behinderten, die der Euthanasie zum Opfer gefallen sind - darüber stand nichts
in Art. 3 Abs. 3 GG; das ist erst später nachgeliefert worden -, und es waren
die Homosexuellen, die man damals noch für Menschen hielt, die der Strafe
zugeführt werden mussten. Dies waren zwei Gruppen, die als die total anderen
angesehen wurden und denen Unrecht geschehen war, das man einfach übersah. Man
hat sich mit dieser Frage nicht auseinander gesetzt, nicht in der
Bundesrepublik und nicht in der DDR, auch wenn in Letzterer - zur Ehre der DDR
sei jedenfalls das gesagt - die verschärfenden Bedingungen der
NS-strafrechtlichen Veränderungen damals relativ früh weggenommen worden sind.
Richtig auseinander gesetzt hat man sich mit dem Unrecht nicht, weder in dem
einen noch in dem anderen Gebiet, das wir jetzt zusammen Deutschland nennen.
Das gemeinsame Deutschland ist es denen, die darunter zu leiden hatten,
schuldig, dass dieses Unrecht getilgt wird.
Vielen Dank.
(Beifall im ganzen Hause)
(
Rede Gehb)
(
Rede Beck)
(
Rede van Essen)
(
Rede Schenk)
(
Beschlussfassung)
(
Beschluss im Wortlaut)
|
|
|