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Protokoll-Anfang)
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Rede von Renesse)
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Rede Gehb)
Vizepräsidentin Petra Bläss: Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck für
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Der Umgang mit den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus ist
wahrlich kein Ruhmesblatt für die Bundesrepublik. Im Gegenteil: Es war eine
Schande. Das gilt übrigens auch für große Teile der DDR-Geschichte. Heute sind
die meisten der homosexuellen NS-Opfer, die Zuchthaus und Konzentrationslager
überlebt haben, nicht mehr unter uns. Den Toten können wir nicht mehr helfen.
Wir können sie nicht mehr persönlich um Entschuldigung bitten. Wir können hier
nur posthum ihre Ehre wiedergeben. Genau das tun wir heute. 51 Jahre nach der
Verabschiedung des Grundgesetzes wird auch den verfolgten Homosexuellen ihre
Ehre wiedergegeben. Endlich ist es so weit.
Vor fünf Jahren haben Bündnis 90/Die Grünen erstmals einen Vorstoß zur
Rehabilitierung der Opfer des § 175 unternommen - damals noch ohne Erfolg.
Heute zeichnet sich eine breite Mehrheit im Bundestag ab. Das ist ein sehr
gutes Ergebnis einer langen und oftmals auch quälenden Debatte. Es ist
ungeheuer wichtig, dass wir nicht mit knapper Mehrheit abstimmen, sondern ein
Signal über Parteigrenzen hinaus senden.
Was können wir noch tun? Das NS-Aufhebungsgesetz muss um Verurteilungen nach §
175 ergänzt werden. Es ist für die wenigen noch lebenden Opfer schlichtweg
unzumutbar, dass sie sich einer Einzelfallprüfung unterziehen sollen. Das kann
niemand ernsthaft von ihnen verlangen. Ich möchte in diesem Hohen Haus daran
erinnern: Eines der wesentlichen Motive für die Verabschiedung des
NS-Aufhebungsgesetzes war, Abstand von Einzelfallprüfungen zu nehmen.
Wir, der Gesetzgeber, sind in der Pflicht, den Opfern und ihren Angehörigen
unmissverständlich zu sagen: Die Strafbarkeit homosexueller Beziehungen war und
ist menschenrechtswidrig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die Verurteilungen wurden von einem Verbrecherregime ausgesprochen, das die
Homosexualität ausmerzen wollte. Der Ausmerzungsgedanke hat in der
Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung im
Reichssicherheitshauptamt, nicht weit von hier in der Wilhelmstraße,
organisatorisch seine Vergegenständlichung erfahren. Die Verurteilungen waren
Unrecht - ohne Wenn und Aber.
Neben der Rehabilitierung müssen wir uns auch die Entschädigung für die
Verfolgung der Homosexuellen und für die Zerschlagung der schwulen und
lesbischen Bürgerrechtsbewegung noch einmal vornehmen. An dieser Stelle müssen
Lücken geschlossen werden. Dabei ist heute vor allem an einen kollektiven
Ausgleich zu denken, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der
Förderung homosexueller Menschenrechtsarbeit gewidmet ist, zum Beispiel in Form
einer Stiftung, die vielleicht den Namen von Dr. Magnus Hirschfeld trägt.
Ebenso sollten wir den Initiativen, die Bürgerinnen und Bürger unterstützen,
die sich in der Erforschung und in der Erinnerungsarbeit hinsichtlich der
Homosexuellenverfolgung engagieren, entsprechend unter die Arme greifen. Auf
diesem Feld haben Menschen mit geringen Mitteln schon Großes geleistet. Das
verdient unseren allergrößten Respekt. Hier müssen wir noch mehr Unterstützung
geben.
Die heutige Entschließung befasst sich auch mit der Zeit nach 1945. Der § 175
blieb in der verschärften NS-Fassung in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969
unverändert in Kraft. Dies war auch ein Grund, warum Menschen weder
Nachfolgeorganisationen der Weimarer Bürgerrechtsbewegung gründen konnten noch
individuell verfolgte homosexuelle Naziopfer den Mut haben konnten, nach dem
Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Entschädigungen für ihre KZ-Lagerhaft zu
beantragen. Sie hätten sich damit selbst denunziert und vermutlich einer
neuerlichen Strafverfolgung ausgesetzt.
Halten wir uns vor Augen: Auch im demokratischen Staat wurden Männer ins
Gefängnis geworfen, nur weil sie einen anderen Mann liebten. Für viele Menschen
sind diese drei Ziffern - 175 - zum Schrecken ihres Lebens geworden. Deswegen
ist es so wichtig, dass sich der Gesetzgeber endlich ganz ausdrücklich zu
seiner Verantwortung bekennt. Es geht um die Verantwortung dafür, dass durch
die fortbestehende Strafandrohung auch in der Bundesrepublik homosexuelle
Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt wurden.
Diese Erklärung ist ein historisches Signal. Der Deutsche Bundestag bittet
damit die Menschen um Vergebung, die unter einem ungerechten Gesetz gelitten
haben.
Mit der heutigen Entschließung setzen wir eine endgültige klare Zäsur gegenüber
einer unseligen deutschen Rechtstradition. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
folgt nun ein weiterer längst überfälliger Schritt, der mehr Gerechtigkeit für
Homosexuelle schafft. Ich bin froh, dass wir diesen Schritt gemeinsam mit den
demokratischen Parteien gehen können, weil ich glaube, dass dies auch ein
Signal an andere Länder ist, wo die Rechte von Homosexuellen noch nicht
geachtet werden: Dieses demokratische Land hatte die Größe, sich zu seinen
Fehlern zu bekennen und die Menschen, die darunter gelitten haben, um
Entschuldigung zu bitten. Wiedergutmachen und Zurückgehen zum Status quo ante
können wir nicht. Aber wir können unsere Fehler erkennen und damit auch
glaubwürdig für die Menschenrechte in aller Welt eintreten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der
PDS)
(
Rede van Essen)
(
Rede Schenk)
(
Beschlussfassung)
(
Beschluss im Wortlaut)
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