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Eine von derInitiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und dem LSVD
berufene Auswahlkommission hat einen Teil der zum Wettbewerb einzuladenden
Künstlerinnen und Künstler nach einem offenen Bewerbungsverfahren
vorgeschlagen. Das gewährleistete, dass ein möglichst breites künstlerisches
Spektrum angesprochen wird.
Der offizielle Aufruf für die Bewerbungsphase
und die Teilnahmebedingungen sind im Folgenden nachzulesen. Die
Bewerbungsfrist lief bis zum 31. Januar 2005. Die Auswahlkommission schlug
am 16. Februar sieben Bewerbungen zur Einladung in den künstlerischen
Wettbewerb vor. Parallel wurde eine
Ideenbörse eingerichtet,
die Nutzungsideen für den entstehenden Gedenkort öffentlich diskutieren
sollte und auch Anregungen für die sich bewerbenden und später für die
eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs öffentlich
präsentieren sollte. In der offenen Bewerbungsphase
wurden 127 Ideenskizzen und Konzeptpapiere eingereicht. Die
Auswahlkommission schlug in ihrer Sitzung am 16. Feburar 2005 sieben
Bewerbungen für eine Einladung zum Wettbewerb vor.
Die Initiative »Der homosexuellen NS-Opfer gedenken« und der LSVD folgten
diesem Vorschlag. Ausgangslage und
Rahmenbedingungen
Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 2003 beschlossen, der Erinnerung
an die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen mit einem Gedenkort
in Berlin Raum und Gestalt zu geben. Für die Gestaltung des Ortes wird ein
eingeladener, zweistufiger Kunstwettbewerb mit bis zu 30 Künstlerinnen und
Künstlern ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren wird vom Land Berlin im
Auftrag des Bundes und in Abstimmung mit der Initiative "Der homosexuellen
NS-Opfer gedenken" und dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) als den
Initiatoren durchgeführt. Die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer
gedenken" und der LSVD werden einen Teil der zum Wettbewerb einzuladenden
Künstlerinnen und Künstler über ein offenes Bewerbungsverfahren auswählen.
Das soll gewährleisten, dass ein möglichst breites künstlerisches Spektrum
angesprochen wird.
Der geplante Gedenkort wird in Berlin-Mitte am südöstlichen Rande des
Tiergartens entstehen - gegenüber dem geplanten Denkmal für die ermordeten
Juden Europas. Der vorgesehene Standort ist im
Plan farbig
markiert.
Der eingeladene Wettbewerb beginnt im April 2005 mit einem Kolloquium und
soll zum Jahreswechsel 2005 / 2006 entschieden werden.
Hintergrund
In der Kunst ist das sensible Thema erst in den letzten Jahren vereinzelt
für den Stadtraum bearbeitet worden.
Schwule und Lesben waren in der Vergangenheit schweren Verfolgungen
ausgesetzt. Einen Höhepunkt erreichte die Verfolgung in der Zeit des
Nationalsozialismus. Nach der Machtübernahme durch die NSDAP wurden die
Organisationen der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung von den
Nationalsozialisten zerschlagen, Publikationen der Schwulen- und
Lesbenorganisationen verboten. Das in Berlin ansässige Institut für
Sexualwissenschaften des Dr. Magnus Hirschfeld wurde von der SA gestürmt und
geplündert.
Die Nationalsozialisten haben 1935 die totale Kriminalisierung männlicher
Homosexualität angeordnet. Dafür wurde der § 175 des Reichsstrafgesetzbuchs
in der Tatbestandsfassung radikal entgrenzt und im Strafmaß massiv
verschärft. Die erheblich verschärfte Rechtsprechung stellte sich
bereitwillig in den Dienst, zugunsten eines nach NS- Verständnis "gesunden
Volkskörpers" die Ausbreitung der "Seuche" Homosexualität zu verhindern.
Zwischen 1935 und 1945 wurden ca. 50.000 Verurteilungen nach §§ 175 und 175a
Nr. 4 RStGB ausgesprochen. Tausende Schwule kamen wegen ihrer Homosexualität
ins Konzentrationslager, wo sie zumeist den "Rosa Winkel" tragen mussten.
Nur die wenigsten überlebten die Lager. Auch waren Homosexuelle weiteren
Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt, dazu zählen Zwangskastrationen und
medizinische Experimente.
Die Jahre der NS-Herrschaft bedeuteten für die Gesamtheit der Homosexuellen
ein Leben in erzwungener Selbstverleugnung, in steter Gefahr und Angst vor
der Entdeckung.
Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR wurden Menschen
auch nach 1949 wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen
unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik blieb der §
175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft.
Mit dem zu errichtenden Gedenkort will die Bundesrepublik Deutschland nach
dem Beschluss des Bundestages vom 12. Dezember 2003
- "die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
- die Erinnerung an das Unrecht wachhalten,
- ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung
gegenüber Schwulen und Lesben setzen."
Zum Hintergrund für die politische Bedeutung verweisen wir besonders auf die
Beschlüsse und Debatten des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2000, 2002
und 2003, die auch auf
dieser Website dokumentiert sind.
Teilnahmebedingungen
Wir rufen Künstlerinnen und Künstler sowie andere Interessierte auf, sich
für die Teilnahme am künstlerischen Wettbewerb zu bewerben.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wie eine kurz gefasste
Konzeptbeschreibung oder eine erste Ideenskizze für den Gedenkort (max. 2
DIN A4-Seiten), einen Lebenslauf sowie eine Beschreibung, wie sie sich ihre
Beteiligung am Wettbewerb vorstellen und auf welche Erfahrungen sie
zurückgreifen können - z.B. künstlerischer Werdegang - (max. 1 DIN
A4-Seite).
Es werden auch per e-mail eingereichte Bewerbungen berücksichtigt
- dabei können wir jedoch nur Anlagen im
PDF-Format
akzeptieren und in das Bewerbungsverfahren aufnehmen. Zur Sicherung des
Eingangs von e-Mails werden wir diese Bewerbungen mit einer Antwort-e-Mail
bestätigen.
Die Autorinnen und Autoren erklären sich damit einverstanden, dass ihre
Ideen und Entwürfe zu Dokumentationszwecken verwendet werden dürfen, die
Urheberrechte bleiben bei den Autoren. Die Beteiligung an der
Bewerbungsphase begründet keinen Anspruch auf Beteiligung am künstlerischen
Wettbewerb. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Rückfragen
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren beantworten wir nur öffentlich in der
dafür eingerichteten
Fragebörse.
Fragen können dort online eingegeben werden oder an
info@gedenkort.de per e-Mail
gestellt werden.
Fragen werden nur bis zum 10. Januar 2005 beantwortet, in der Zeit vom 15.
Dezember 2004 bis 5. Januar 2005 beantworten wir keine Fragen.
Auswahl
Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine von der Initiative und dem LSVD
berufene Auswahlkommission nach Vorprüfung bis zu sieben Beiträge aus, deren
Autorinnen und Autoren zum Wettbewerb eingeladen werden.
Frist
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2005.
Bewerbungs-Adresse
Die Bewerbungen sind bitte einzusenden an:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Bewerbung für Wettbewerb
"Gedenkort für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen"
Brunnenstr. 188 - 190
10119 Berlin - Mitte
beziehungsweise per e-Mail:
bewerbungen@gedenkort.de
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